Jungfamilienförderung

Gefördert werden:
Jungfamilien, d.h. Erwachsene bis 35 Jahre, mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Für Wohnhausneubau, Hauskauf, Schaffung einer eigenen Wohneinheit durch Zubau oder Ausbau Ober- oder Dachgeschoß.

Voraussetzung:
Hauptwohnsitz, Benützungsbewilligung für Wohnhaus oder eigener Wohneinheit erteilt, keine offenen Mängel lt. Benützungsbewilligung

Förderhöhe: 
250 Euro pro Erwachsenem und 1.000 Euro pro mj. Kind im gemeinsamen Haushalt