Photovoltaik, Erdwärme u. sontige Alternativenergien

Gefördert werden:
Photovoltaikanlagen, Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien

Photovoltaikanlagen:

Kleinanlagen bis 15 kWp  lt. Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2023 (Privathaushalte)

Voraussetzung:

Meldepflicht gem.§ 21 Z.1(o) Stmk.BauG; Anlagen, die frühestens 2022 errichtet wurden.

Förderhöhe:

100 Euro pro kWp - max. € 500,00


Erdwärmeanlagen u. sonstige Alternativenergien:

Unter sonstigen Alternativenergien fallen auch Luftwärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse


Voraussetzung:

Vorlage der Rechnung; bei Installation einer Luftwärmepumpe, Bewilligung gem. § 20 Z.4 StmkBauG


 Förderhöhe:

€ 100,00