Solarförderung

Gefördert werden:
Solaranlagen

Voraussetzung:
Max. 10 m² Kollektorfläche pro Wohneinheit.
(Keine Gemeindeförderung für den Erhalt der Landesförderung nötig)

Förderhöhe:
10 Euro je m² Kollektorfläche
maximal 100 Euro je Wohneinheit