Streunerkatzen - Zuschuss für Kastration u. Sterilisation

Maximal 2 Gutscheine der Tierärztekammer pro Haushalt und Jahr können nur für STREUNER-KATZEN im Gemeindeamt abgeholt werden.


Kastrationspflicht für Katzen

Mit Bundesgesetzblatt Teil II 68/2016 vom 24.03.2016 wurde die 2. Tierhaltungsverordnung 

dahingehend geändert, als nunmehr alle Katzen, welche regelmäßigen Zugang ins Freie haben,

von einem Tierarzt kastrieren zu lassen sind, wenn diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.

Der Passus, welcher eine Ausnahmebestimmung für Tiere in bäuerlicher Haltung normierte,

findet sich in der Neufassung der Verordnung nicht; es müssen daher auch Katzen in bäuerlicher

Haltung, wenn sie regelmäßigen Zugang ins Freie haben, von einem Tierarzt kastriert werden.

Das Bundesgesetzblatt II 68/2016

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